Guido Wolf MdL

Fördergelder für Schulbau und Schulsanierung 2021

PRESSEMITTEILUNG

 

Das Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) in Tuttlingen profitiert in diesem Jahr von den Fördermitteln für Schulbau und Schulsanierung, mit denen das Land Baden-Württemberg die kommunalen Schulträger unterstützt. „Das Land fördert die Erweiterung und die Sanierung des Otto-Hahn-Gymnasiums in Tuttlingen mit insgesamt rund 5,2 Mio. Euro“, zeigt sich Guido Wolf, Abgeordneter des Wahlkreises Tuttlingen-Donaueschingen, erfreut.

Für den Erweiterungsbau bekommt das OHG 1.008.000 Euro, für die Sanierung weitere 4.258.000 Euro. „Das ist eine stolze Summe, die sich sehen lassen kann. Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist es wichtig und richtig, die kommunalen Schulträger bei dieser weisungsfreien Pflichtaufgabe zu unterstützen, um gemeinsam für moderne Lern- und Lebensräume an den Schulen zu sorgen. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sollen zeitgemäß lehren und lernen können. Dazu brauchen sie ein zeitgemäßes Lehr- und Lernumfeld. Dies fördern wir durch zielgerichtete und zukunftsorientierte Programme“, so Wolf MdL.

„Ich bin der Stadt Tuttlingen für Ihr Engagement sehr dankbar, die sich für einen enormen Kraftakt zugunsten des Schulstandortes entschieden hat! Das ist eine großartige Investition in die junge Generation und in die Zukunft der Stadt Tuttlingen“, betont Wolf abschließend.

Weitere Informationen:

Das Land unterstützt die kommunalen Schulträger bei ihren Schulbau- und Schulsanierungsprojekten im Jahr 2021 mit insgesamt 206 Mio. Euro. Dabei entfallen rund 115 Mio. Euro auf 82 Schulbauprojekte sowie 85 Mio. Euro auf 107 Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Schulgebäuden. Dazu kommen über 6 Mio. Euro für 15 Bauprojekte von Ganztagsschulen. Im Jahr 2020 wurde die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau) mit dem Ziel neu gefasst, die Schulträger dauerhaft bei der Sanierung von Schulen zu unterstützen. Im Zuge dieser Weiterentwicklung wurden die Schulbauförderung und Förderung von Schulsanierungen in einer Verwaltungsvorschrift zusammengeführt. Seit der Neufassung stehen pro Jahr jeweils 100 Mio. Euro für die Förderung von Schulbaumaßnahmen und 100 Mio. Euro für die Förderung von Schulsanierungen zur Verfügung. Nicht benötigte Fördermittel aus dem einen Förderbereich können für bauliche Maßnahmen des jeweils anderen Förderbereichs verwendet werden.