Guido Wolf MdL

129.600 Euro für nichtinvestive Städtebauprojekte (NIS)

PRESSEMITTEILUNG

 

Siebzehn Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg erhielten 2023 eine Förderung für nichtinvestive Einzelprojekte in Sanierungsgebieten, darunter Spaichingen und Tuttlingen.

Gefördert werden quartiersbezogene Projekte, die z.B. zur Unterstützung der Betreuung von Kindern und Jugendlichen, zur Integration von Migrantinnen oder Migranten, zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen oder zur Teilhabe von älteren Menschen beitragen. Bedarfsgerechten Nahversorgung ist ebenfalls Schwerpunkt.

„Das lokale Engagement und das Miteinander der Bewohner sind wichtige Pfeiler in unseren Städten und Gemeinden, umso mehr freue ich mich, dass Spaichingen und Tuttlingen Teil der nichtinvestiven Städtebauförderung sind und über die Landesförderung bei sozialen Projekten in ihren Sanierungsgebieten unterstützt werden“, so Guido Wolf MdL.

In Spaichingen wird im Erneuerungsgebiet „Stadtmitte II“ die Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Schaffung einer im Sanierungsgebiet gelegenen Begegnungsstätte und zur positiven Belebung des Quartiers gefördert. Der soziale Zusammenhalt und die Integration im Quartier soll u.a. durch Bildungs- und Kulturangebote verbessert und gesichert werden, dafür erhält die Stadt 99.600 Euro.

In Tuttlingen-Möhringen bekommt das Erneuerungsgebiet „Ortsmitte“ eine Förderung in Höhe von 30.000 Euro für die Durchführung des Städtelefestes sowie die Durchführung von Veranstaltungen im Mehringer Lädele, mit denen der soziale Zusammenhalt gestärkt werden soll.

Weitere Informationen:
Die Mittel werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit haben die Kommunen und die eingebundenen Initiativen Planungssicherheit. Die Städte und Gemeinden können die Fördermittel unter anderem zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds verwenden, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz der Mittel entscheiden. Die Kommunen beteiligen sich in der Regel zu 40 Prozent an den Kosten.

Auch für 2024 stehen im Doppelhaushalt 2023/2024 für das NIS-Programm Haushaltsmittel in Höhe von einer Million Euro bereit. Die Ausschreibung soll im Frühjahr 2024 erfolgen.